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Das Testament

Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit!

Da niemand die Stunde seines Todes voraus weiß, und mich, Endesunterschriebene, Anna Elisabeth, Freiin von Droste zu Hülshoff, meine Gesundheitsverhältnisse veranlassen, ein vielleicht schleuniges Ende zu befürchten, so verordne ich hiermit, hinsichtlich meiner Nachlassenschaft, daß, falls sich kein späteres Testament vorfindet, meine beiden lieben einzigen Geschwister, nämlich: mein lieber Bruder, Werner Konstantin, Freiherr von Droste zu Hülshoff, und meine liebe Schwester, Maria Anna, Freifrau von Laßberg, geborene Freiin von Droste zu Hülshoff, als meine alleinigen Erben eintreten sollen, jedoch in folgender Weise, daß

§ I
alle Teile meines Vermögens, die sich innerhalb der preußischen Staaten befinden, mögen dieselben in Kapitalien, liegenden Gründen, Gebäuden, Pretiosen, Mobilien, Kleidungsstücken, Silbergerät, Kunstgegenständen oder anderweitigen Gegenständen oder Anforderungen bestehen; meinem lieben Bruder, Werner Konstantin, Freiherrn von Droste zu Hülshoff, zufallen sollen, wogegen derselbe die Kosten meines Leichenbegängnisses zu tragen hat, welches ich aber so einfach einzurichten bitte, als mein Stand es irgend erlaubt. Dagegen sollen

§ II
alle Teile meines Eigenthums, welche sich außerhalb der preußischen Staaten vorfinden, mögen dieselben nun in Kapitalien, vorrätigem Gelde, Anforderungen, liegenden Gründen, Gebäuden, Pretiosen, Silbergerät, Kunstgegenständen, Mobilien, Kleidungsstücken, oder unter welchem Namen sie sonst zu begreifen sind, bestehen, meiner lieben Schwester Maria Anna, Freifrau von Laßberg, geborene Freiin von Droste zu Hülshoff, zufallen.

§ III
Was der (sic) Ertrag etwaiger nach meinem Ableben erfolgender Ausgaben meiner Schriften betrifft, eine Einnahme, deren vielleicht sehr geringen, vielleicht auch sehr bedeutenden Betrag ich gegenwärtig noch durchaus nicht anzuschlagen vermag, so wie dieser Artikel auch keiner der beiden oben bestimmten Abteilungen zufällt, indem ich mit keinem Verleger dahin bezügliche Verträge geschlossen habe, noch auch zu schließen gedenke, so daß die Wahl des Ortes und Staates, in denen diese Herausgaben erfolgen würden, meinen Erben völlig frei stehen wird, so bitte ich meine lieben Geschwister diese etwaige Einnahme zu teilen.

§ IV
Schließlich bemerke ich: daß, da ich sowohl meine Sammlung geschnittener teils antiker, teils neuerer Steine, als auch mein Album, enthaltend Malereien und Handzeichnungen, auf Reisen mit mir zu führen pflege, von diesen beiden Artikeln, wo auch immer der Ort meines Ablebens sein möge, die geschnittenen Steine meinem lieben Bruder, das Album jedoch meiner lieben Schwester zufallen sollen.

Vorstehendes habe ich dreymahl eigenhändig geschrieben, unterschrieben, und mit meinem Familienwappen versehen, und von diesen drei Exemplaren das eine beym Großherzoglich Badischen Amtsrevisorat Meersburg hinterlegt, die beiden andern aber meinen beiden lieben Geschwistern und Erben zustellen lassen.Anna Elisabeth, Freiin von Droste zu Hülshoff

Kommentare im Kontext dieses Briefes

  1. Amtsrevisor B. Dörflinger sagt:

    Zur öffentlichen Urkunde wird hiermit niedergeschrieben: Freifräulein Anna Elisabetha von Droste zu Hülfshoff (sic) ließ mich, den Gr. Amtsrevisor B. Dörflinger, wohnhaft dahier, auf ihr Zimmer irn alten Schloß berufen und überreichte mir in Gegenwart der zwei rechtsgültigen und unbetheiligten Zeugen, Oberlehrer Joh. Franz Flink, am Schullehrer Seminar dahier angestellt, und des Schusters Joseph Obser, hiesigen Bürgers, eine dreifach versiegelte Urkunde mit der Überschrift „Eigenhändiger letzter Wille der Freiin Anna Elisabetha von Droste zu Hülfshoff de dato Meersburg den 21. Juli 1847“ das Testament der Annette von Droste Hülshoff, dabei erklärend, dass sie diese ihre letztwillige Anordnung bei Gr. Amtsrevisorat dahier aufzubewahren bitte.

    Hierauf hat man die Urkunde zu Händen genommen, solche in das für Testamente bestimmte Verzeichnis als Nr. 473 eingetragen und in der hierzu besonders bestimmten Kiste aufbewahrt, der Deponentin aber gegenwärtige Urkunde, nachdem sie ihr in der Zeugen Gegenwart vorgelesen und von derselben, den Zeugen und mir, dem Amtsrevisor und Bezirksnotar, unterzeichnet worden, zu Händen gestellt.

    So geschehen zu Meersburg am 21. Juli 1847,
    Amtsrevisor B. Dörflinger als Bezirksnotar
    Anna Elisabeth, Freiin von Droste zu Hülshoff
    Zeugen
    Johann Franz Flink
    Joseph Obser

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