(…) Cöln ist halb verrückt über den Prinzen Wilhelm und seine Frau, die es jetzt in seiner Mitte hat, aber das sind Sachen, die mich nicht interessieren. Im Karneval gehn Clemens und Pauline nach Cöln, ich werde mich aber hübsch zu Haus halten, es kostet nur Geld, und ich habe gar kein Verlangen danach. (…)
Dem Herrn Generalgouverneur Prinzen Wilhelm Königl. Hoheit und höchstdesselben Durchlauchtigster Gemahlin zu Ehren hatte die hiesige städtische Behörde gestern im neuen Schauspielhause einen Festball veranstaltet, dem an 700 Personen beiwohnten.
Der Glanz dieses Festes, so groß er auch war, wurde überstrahlt durch die huldvolle Freundlichkeit und Güte, mit der die hohe fürstliche Familie den Wetteifer der Huldigung der zahlreichen Vereinigungen entgegennahm. Es war ein Fest, das durch seine eigentümliche Charakterisierung unter allen Ständen einen Zauber verbreitete, der sich nicht beschreiben lässt. Auch Prinz Friedrich von Preußen Königl. Hoheit war auf die Bitte des Oberbürgermeisters, nicht achtend des Frostes und des Eisganges, hierher geeilt, um die Würde des Festes zu erhöhen.
1. Februar 1831
Das diesjährige Maskenfest war unstreitig das glänzendste, das unsre Stadt bisher gesehen. Die Anwesenheit des von der Huld unsres Königs dem Rheinland und Westfalen zu Schutz und Heil verliehenen Generalgouverneurs, Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm, und Höchstseiner erhabenen Familie hatte einen frohsinnigen Wetteifer unter den Kölnern erweckt, dieses Volksfest in sinnigem Glänze zu zeigen. Die herablassende Freundlichkeit, mit welcher die hohe Fürstenfamilie den großen, sehr zahlreichen und bunten Maskenzug in Augenschein zu nehmen, den Ball auf dem Gürzenich-Saale durch Ihren Besuch zu verherrlichen uns auch einzelne Maskendarstellungen im fürstlichen Palais vorzulassen geruhte, steigerte den allgemeinen Frohsinn aufs Äußerste. Und so boten die drei Faschingstage, von dem schönsten Wetter begünstigt, unter dem Zuströmen unzählbarer Menschenmassen aus Nähe und Ferne, in unsrer Stadt die freudigste Bewegung dar, die auch nicht von der mindesten Störung der Ordnung getrübt wurde.
17. Februar 1831